Forschungsregionen

Gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) haben wissenschaftliche Einrichtungen wie das IVDE das Kulturgut der Vertreibungsgebiete und die Vertreibung und die Eingliederung der Vertriebenen zu erforschen. Damit kommen zum einen die Vertreibungs- und Umsiedlungsgebiete, wie sie sich aus § 1, Abs. 2, Ziffer 3 BVFG ergeben, als Forschungsregionen in Frage. Dies sind:
- die nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehörenden ehemaligen deutschen Ostgebiete in den Grenzen des Deutschen Reichs vom 31.12.1937
- Danzig
- Estland
- Lettland
- Litauen
- Nachfolgestaaten der Sowjetunion (z.B. Russland, Kasachstan, Ukraine, Kirgisistan)
- Polen
- Tschechische Republik
- Slowakei
- Ungarn
- Rumänien
- Bulgarien
- Nachfolgestaaten der Volksrepublik Jugoslawien (z.B. Serbien, Kroatien)
- Albanien
- Bundesrepublik Deutschland
- andere Länder (z.B. Kanada, USA, Argentinien, Österreich, Frankreich)