Institut für Volkskunde
der Deutschen des östlichen Europa
IVDE Freiburg
 

Erklärung zur Barrierefreiheit des Instituts für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa

Das Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ivdebw.de/

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus dem folgenden Grund nicht barrierefrei.

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG: Das IVDE ist bemüht, die genannten Mängel möglichst bald zu beseitigen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.09.2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Bewertung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit nach gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.09.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa (IVDE)
Markus Tauschek
Goethestr. 63
79100 Freiburg
Tel.: 0761 70334-0
E-Mail: poststelle@ivde.bwl.de
Webseite: www.ivdebw.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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